Ich biete Ihnen die Möglichkeit, sowohl Erstgespräche inklusive ausführlicher Anamnese, Puls- und Zungendiagnostik und Chinesischer Diätetik sowie Akupunkturbehandlungen als auch Folgetermine (gerne auch mehrere auf einmal) zu vereinbaren. Die Online-Terminvergabe macht es Ihnen nun noch einfacher, Ihren Wunschtermin zu finden. Ob Sie sich für Akupunktur, Hypnoakupunktur oder Labordiagnostik interessieren, finden Sie hier die nächsten freien Termine:
-> Online Terminvergabe <-
Natürlich stehe ich Ihnen auch weiterhin telefonisch für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.
Ich empfehle bereits bei der Buchung des Erstgespräches zur Akupunktur ca. 3-5 Folgetermine zu buchen, da ich Ihnen gerne nach dem Kennenlernen und der ersten Behandlung eine zeitnahe Therapie ermöglichen möchte. Individuell abhängig – je nach Symptomatik – empfehle ich z.B. bei akuten Beschwerden Folgetermine im Abstand von einer Woche zu buchen und bei schon länger stehenden Beschwerden einen Abstand von zwei Wochen zu wählen. Das Intervall der Termine kann im Verlauf angepasst werden. Aber gerade zu Beginn der Behandlung ist es wichtig, dass die Abstände nicht zu groß ist, sodass wir bezüglich des Therapieziels auch in Kontakt bleiben.
Egal für welche Art von Behandlung Sie sich entscheiden, ich freue mich darauf, Ihnen mit meiner Expertise und Erfahrung weiterhelfen zu können. Ich freue mich darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen!
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Zu spät oder unentschuldigte Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen, da die für Sie eingeplante Arbeitszeit nicht anderweitig nutzen kann.
Alle Texte © Akupunktur Oldenburg – Praxis Dr. med. Erika Urban
Hinweis
Aufgrund der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) muss folgender Hinweis gegeben werden: Die dargestellten Symptomatiken, Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite nicht einheitlich beurteilt. Natürlich setze ich bei erheblichen Beschwerden eine zuvor durchgeführte schulmedizinische Abklärung voraus.